Planänderung zum Verbindungsweg
Dieser Verbindungsweg soll eine Durchfahrt zwischen der Claudiusstraße und dem Schloßgarten sichern, da beide Bahnübergänge in diesen Straßenzügen künftig aufgehoben werden. Damit beispielsweise Krankenwagen oder der Stadtreinigung eine Durchfahrt ermöglicht werden kann, war bisher, unabhängig vom Projekt S4, ein Verbindungsweg zwischen den zwei Straßenzügen geplant. Um diesen im Zuge des Projektes S4 (Ost) mit umzusetzen, hätte die DB Netz AG allerdings große Grundstücksanteile von Anliegern für den Endzustand erwerben müssen. Das PFA 1-Team hat sich nun eine Alternativlösung überlegt: Für eine wesentlich geringere Flächeninanspruchnahme soll künftig ein Wendehammer dienen – eine deutliche Verbesserung für die Anwohner.
Gutachten zur Verschattung erstellt
Im Rahmen der Auslegung zum Verbindungsweg wird auch ein Verschattungsgutachten für den PFA 1 veröffentlicht. Um die Auswirkungen von Bauwerken und Lärmschutzwänden auf die Verschattung von Gärten und Gebäuden einschätzen zu können, wurde auf Wunsch der Anwohner ein solches Gutachten beauftragt und von einem unabhängigen Gutachter auf Basis eines Planungsmodells erstellt.
Zentral für die Vorhersage der Verschattung ist die Frag: In welchem Stockwerk steht die Sonne wann in welchem Winkel? Diese Wirkung galt es anhand von Tag-Nacht-Gleichen, also Daten, an denen die Tage genauso lang sind wie die Nächte, zu berechnen. Mit einbezogen wurden nicht nur die Gärten und Gebäude in „erster Reihe“, sondern der gesamte Planungsbereich. In diese Gesamtbetrachtung flossen auch bereits bestehende Bauwerke und Bäume ein.
Auslegung und Beteiligungsmöglichkeiten
Die Anwohner und Betroffenen haben nun die Möglichkeit, hinsichtlich der Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens eine schriftliche Einwendung gegen die Planänderungsunterlagen zu erheben.
Die Auslegung der Unterlagen, inklusive Verschattungsgutachten, wird im Amtlichen Anzeige angekündigt: https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2599.pdf
Vom 25. September bis zum 24. Oktober liegen die Unterlagen im Bezirksamt Hamburg-Wandsbek (Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Schloßgarten 9) und Hamburg-Mitte (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung, Caffamacherreihe 1-3) zur Einsicht aus. Die Zeiten zur Einsicht richten sich nach den Öffnungszeiten der Bezirksämter.
Die Unterlagen sind für den genannten Zeitraum auch online einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung: https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12956718/s4-aenderung/
An die vierwöchige Auslagefrist schließt eine Einwendungsfrist an. Die Frist hierfür läuft aufgrund der Auslegung der geänderten Planunterlagen gemäß § 9 Absatz 1 UVPG a. F., § 73 Absatz 4 Satz 1 HmbVwVfG, § 74 Absatz 2 UVPG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vsl. bis zum 7. November 2019 (Einwendungsfrist).
Die Einwendungen gegen die Änderungen sind schriftlich, zur Niederschrift bei der Änhörungsbehörde oder bei den genannten Bezirksämtern zu erheben. Die Anschrift für die Einsendung von Einwendungen lautet:
Freie und Hansestadt Hamburg
BWVI, Rechtsamt RP 25
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Bei Fragen zu den ausliegenden Unterlagen steht das Team der S4 (Ost) jederzeit zur Verfügung. Die Kontaktdaten des S4 Projektteams liegen zusätzlich neben den Planänderungsunterlagen aus.
Am 6. August 2016 wurden die Planfeststellungsunterlagen des PFA 1 eingereicht. 2018 fand der Erörterungstermin statt – der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Planfeststellungsabschnitt wird noch für dieses Jahr erwartet.